Höchstens 50 asylsuchende Menschen pro Betreuungsstelle


Gast

/ #30 #8,9,12,13

2016-02-08 00:19

Lieber Gast, ich habe jetzt lange nicht reingesehen: Zuerst mal Entschuldigung, sie haben mich vielleicht auch falsch verstanden...

Ich unterstelle ihnen nicht Unglaubwürdigkeit,... es wirkte unglaubwürdig auf mich (das ist mein Empfinden beim durchlesen gewesen), da es so unglaublich ist was Ihnen widerfahren ist und das meine ich im Ernst. Ich hinterfrage das halt und bin verwundert, warum sie so machtlos waren. Ich meine, mich würde schon interessieren, wo sie gearbeitet haben, wie die Dinge genau gelaufen sind haben sie geschildert.

Wenn in Ihnen ein Schaden entstanden ist, können sie ggf. vom Arbeitgeber auch im Nachhineinen Schadenersatz verlangen. Sie klingen ja richtig traumatisiert.

Alle Gute