SAMMELANZEIGE GEGEN DEN TAUBENFANG AM HAUPTBAHNHOF STUTTGART


Gast

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2016-07-03 22:23

Solange die Zucht von "Hochzeitstauben" und der tierquälerische "Brieftaubensport" nicht verboten sind, stehen die Kommunen in der Verantwortung, die Stadttauben als Nachlommen dieser Tiere tierschutzgerecht zu versorgen. Als geeignete Maßnahme haben sich betreute Taubenschläge, in denen gefüttert wird und Eier durch Gipseier ausgetauscht werden, bewährt. Alles andere ist Tierquälerei.