Mehr Strafe für Tierquäler

Das Strafmaß in Deutschland für Tierquälerei ist viel zu niedrig.

 Laut Wikipedia heißt es:

Tierquälerei ist in Deutschland strafbar. Näheres regelt dasTierschutzgesetz.

Als Tierquälerei wird dabei die in § 17Tierschutzgesetz (TierSchG) beschriebene Straftat bezeichnet. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafebestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier entweder aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leidenoder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

Handelt es sich dabei um ein fremdes Tier, so kann die Tat außerdem alsSachbeschädigung (§ 303Strafgesetzbuch) strafbar sein, wobei Tierschützer sich gegen die Begrifflichkeit ohne Erfolg gestellt haben.

§ 2 Tierschutzgesetz definiert die Anforderungen an den Tierhalter. Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  • muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
  • darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
  • muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

 

Das ist viel zu wenig. Deswegen fordere ich das Tierquäler viel härter bestraft werden. Desweiteren fordere Ich das Tiere nicht mehr als Sache vor Gericht  behandelt werden, sondern als Lebewesen.