Verbot der Fallenjagd in Kärnten

Das Kärntner Landesjagdgesetz erlaubt der Jägerschaft, Tiere mit Fallen zu töten.

Diese Jagdmethode führt zu verschiedenen Problemen:

 

 ~ Keine selektive Jagd – Opfer werden auch Haustiere und Tierarten, die unter

     Naturschutz stehen 

~ Tierschutzrelevanz – Verletzungsgefahr bzw. Gefahr des qualvollen Verendens der Tiere

~ Kärnten ist dicht besiedelt – Gefährdung der Bevölkerung, die Natur nutzt

~ mittelalterliche Methode der Jagd mit nicht abschätzbaren Folgen für den Tier- und Naturschutz

 

Die Unterzeichner fordern ein Verbot der Fallenjagd in Kärnten – zum Schutz der Tiere und der Menschen.