Wir fordern die Zuordnung der Arbeitserzieher*in in den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR 6)
An den Arbeitskreis DQR
Sehr geehrter Herr Dr. Luther,
sehr geehrter Herr Limmeroth,
sehr geehrte Damen und Herren,
viel zu lange schon sind wir Arbeitserzieherinnen und Arbeitserzieher ohne Zuordnung in den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR).
Die Zuordnung für branchenähnliche Berufe wie z.B die der Heilerziehungspfleger (DQR 6) oder der (Geprüften) Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung (gFab – DQR 5) ist schon lange vollzogen. Besonderes Augenmerk liegt hier bei der Zuordnung der gFab. Die Ausbildungsinhalte dieser Ausbildung sind in weiten Teilen Inhalt des Bildungsplans für Arbeitserzieherinnen und Arbeitserzieher. Weiter noch, der Arbeitserzieher hat nach der Ausbildung und der staatlichen Anerkennung automatisch den Titel der gFab integriert. Dabei besteht die Ausbildung der Arbeitserzieher aus 2-3 Jahren und insg. 2400Std UE (Vollzeit/Teilzeit) und die Ausbildung zum gFab in 1-2 Jahren und insg. 800Std UE (Vollzeit/Teilzeit).
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Schulen für Arbeitserzieher haben am 03.Dezember 2020 eine Zuordnung der Ausbildung in der Arbeitserziehung gemäß Verordnung des Sozialministeriums über die Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen für Arbeitserziehung beantragt (siehe Anhang). Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Arbeitserzieherin zum staatlich anerkannten Arbeitserzieher erfüllen unserer Meinung nach alle Kriterien um dem DQR 6 zugeordnet werden zu können.
Im Bildungsplan zur Ausbildung von Arbeitserzieherinnen und Arbeitserzieher heißt es hierzu:
„Menschen mit Benachteiligung, Behinderung und Beeinträchtigung bedürfen einer professionellen Anleitung, Assistenz, Begleitung, Betreuung, Förderung und Unterstützung auf dem Weg zu einem Arbeitsplatz und im Arbeitsprozess selbst.
Arbeitserzieherinnen und Arbeitserzieher* sind professionelle Dienstleisterinnen im Lebensbereich Arbeit und Beschäftigung. Sie sind in Einrichtungen mit den Arbeitsschwerpunkten Bildung, Beschäftigung, Erziehung, Pflege, Rehabilitation und Resozialisierung tätig, z.B. in:
-Berufsförderungswerken
-Berufsbildungswerken
-Rehabilitationskliniken
-Psychiatrischen Krankenhäusern
-Einrichtungen der ambulanten, teilstationären und stationären Jugendhilfe
-Einrichtungen der ambulanten und stationären Suchthilfe
-der Bewährungshilfe und Einrichtungen des Strafvollzugs
-der Berufsvorbereitung für Kinder und Jugendliche
-Einrichtungen für beschäftigungslose Jugendliche und Erwachsene
-Werkstätten für Menschen mit psychischen Erkrankungen, körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen
-Förderlehrgängen
-Arbeitsloseninitiativen
-Arbeitstherapeutischen Bereichen der Altenhilfe
-Schulen
*Im Folgenden wird zur leichteren Lesbarkeit ausschließlich die weibliche Form verwendet. Es sind dabei immer beide Geschlechter gemeint.
Aus dem klassischen Arbeitsfeld in den Werkstätten erweiterte sich der Einsatzbereich in vielfältigen Einrichtungen wie oben aufgeführt. Zukünftig wird sich der Tätigkeitsbereich der Arbeitserzieherin verstärkt auf die direkte Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Assistenzbedarf beziehen. Arbeitserzieherinnen haben zum einen die Aufgabe, die individuellen Begabungen, Bedürfnisse, Einschränkungen, Erwartungen, Fähigkeiten, Kenntnisse und Ressourcen gemeinsam mit ihren Klientinnen und deren Umfeld einzuschätzen. Zum anderen müssen tätigkeitsbezogene Anforderungen und Belastungsfaktoren von Arbeiten und Arbeitsplätzen beurteilt werden, um eine passende und gelungene Zuordnung vornehmen zu können. Arbeitsplätze werden den besonderen und immer wieder wechselnden Anforderungen entsprechend geplant, entwickelt und angepasst. Arbeitserzieherinnen bewegen sich oftmals auch im Spannungsfeld und Erwartungsgeflecht zwischen den Möglichkeiten und Ressourcen der Klientinnen einerseits und den Erwartungen der Industrie, der Auftraggeberin und der Gesellschaft andererseits. Durch die Doppelqualifikation aus Erstberuf und anschließender pädagogischer Ausbildung erfüllt die Arbeitserzieherin die anspruchsvollen Anforderungen professionell, fundiert und empathisch.
Durch die angeleitete Fachpraxis in mindestens zwei Tätigkeitsfeldern verknüpft die Arbeitserzieherin die theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte mit arbeitserzieherischer Praxis. Dabei entwickelt sie eine Fachkompetenz, die sich einerseits auf aktuelle wissenschaftliche Fakten berufen kann, andererseits ihre Basis in authentischer Praxis findet und betriebliche Notwendigkeiten berücksichtigt.“
(Bundesarbeitsgemeinschaft der Schulen für Arbeitserziehung, Bildungsplan, 2013)
Laut Berufenet sind weiterhin folgende Arbeits- und Sozialverhalten für die Ausübung des Berufs des Arbeitserziehers unerlässlich:
„Leistungs- und Einsatzbereitschaft (z.B. Bereitschaft zur engagierten Übernahme von schwierigen Fällen oder besonders anspruchsvollen arbeitstherapeutischen Maßnahmen)
Durchhaltevermögen / Zielstrebigkeit (z.B. beharrliches Mitwirken an langwierigen Fördermaßnahmen trotz zeitweiliger Rückschläge)
Sorgfalt (z.B. maßgenaues Erarbeiten individueller Förderpläne; sorgfältiges Erstellen von Entwicklungsberichten)
Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft (z.B. sorgsames Arbeiten mit hilfebedürftigen Menschen, um ihre Gesundheit bzw. den Erfolg ihrer Förderung nicht zu gefährden)
Selbstständige Arbeitsweise (z.B. eigenständiges Planen und Durchführen von individuellen arbeitserzieherischen und arbeitstherapeutischen Maßnahmen)
Umsicht (z.B. Achten auf die Unfallgefahr beim Unterricht in der Werkstatt)
Psychische Belastbarkeit (z.B. gleichzeitiges sorgfältiges Betreuen mehrerer Menschen mit unterschiedlichem Förderbedarf bzw. unterschiedlicher Behinderung)
Psychische Stabilität (z.B. zugewandtes Verhalten und gleichzeitige professionelle Distanz bei der Arbeit mit Menschen mit hohem Förderbedarf
Kommunikationsfähigkeit (z.B. aktives Zuhören bei der Betreuung und dabei Berücksichtigen der körperlichen Signale der Betreuten; sorgfältiges Beraten von Betroffenen und deren Angehörigen)
Kontaktbereitschaft (z.B. rasches und unkompliziertes Aufbauen und Vertiefen von Kontakten zu den zu betreuenden Menschen)
Konfliktfähigkeit (z.B. angemessenes Lösen von Konflikten innerhalb der Gruppe der Betreuten)
Beherrschtheit / Selbstkontrolle (z.B. Ruhe bewahren auch in angespannten Arbeitssituationen)
Selbstsicherheit (z.B. sicheres und souveränes Auftreten auch in schwierigen Arbeitssituationen)
Einfühlungsvermögen (z.B. Entwickeln eines Gespürs für die Bedürfnisse, Wünsche und Sorgen der zu fördernden Menschen)
Freundlich-gewinnendes Wesen (z.B. freundliches und angenehmes Auftreten, um die betreuten Menschen beim Lernen zu ermuntern)
Durchsetzungsvermögen (z.B. beharrliches Vertreten und konstruktives Einbringen pädagogischer Ziele auch in angespannten Unterrichtssituationen)“
(Bundesagentur für Arbeit, Berufenet, 2021)
Die Arbeit in Interdisziplinären Teams erfordert komplexes fachbezogenes und teilweise tätigkeitsübergreifendes Wissen anzuwenden und Lösungsansätze in diesen Teams argumentativ zu vertreten und gemeinsam weiter zu entwickeln.
Wir fordern die Zuordnung in den DQR Niveau 6, weil alle Anforderungen durch den Beruf des Arbeitserziehers erfüllt sind und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Schulen für Arbeitserziehung den offiziellen Antrag bereits gestellt haben.
Berufsverband für Arbeitserziehung e.V
(Judith Lahm)
Mit Erlaubnis der BAG (Bundesarbeitsgemeinschaft der Schulen für Arbeitserziehung) im Folgenden die Veröffentlichung des Antrags auf Zuordnung vom 03.Dezember.2020.
Quellen:
BAG Bundesarbeitsgemeinschaft der Schulen für Arbeitserziehung. (2013, April). Downloads und Links: Bildungsplan BAG 2013. http://bag-ae.de/. Abgerufen am 30. Oktober 2021, von https://www.fachschulzentrum.de/f-u_fileadmin/FSZ/Arbeitserzieher/Ausbildungsdateien/Arbeitserzieher-Bildungsplan.pdf
Bundesagentur für Arbeit. (2021, 29. Oktober). Arbeitserzieher/in : Arbeits-/Sozialverhalten. Berufenet.arbeitsagentur.de. Abgerufen am 30. Oktober 2021, von https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index?path=null/kurzbeschreibung/arbeitssozialverhalten
Berufsverband für Arbeitserziehung e.V (Judith Lahm) Verfasser der Petition kontaktieren
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