Für eine Bibliothek ohne Maskenpflicht
Verfasser der Petition kontaktieren
Update - 09. Mai 2022
2022-05-09 20:36:30Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
Wie versprochen wurde das Begehren der Bibliotheksleitung weitergeleitet, die sich jedoch völlig unbeeindruckt zeigt und unabhängig von einer Gefahrenlage über das gesamte Präsenzsemester an der Maskenpflicht festhalten möchte, da dieses „ohne die Maske nicht stattfinden könne“.
Trotz des großen Interesses der Studentenschaft, sieht sich die Bibliotheksleitung außerstande, verbindliche Erklärungen abzugeben, weshalb eine Maskenpflicht notwendig sei. Man „sei sich jedoch versichert, dass das Anliegen in den Gremien Berücksichtigung finde“. Eine weitere Anfrage bei der Verwaltung der FU Berlin und beim Präsidenten Prof. Dr. Ziegler blieb unbeantwortet. Es scheint sich wohl niemand verantwortlich zu fühlen.
In einem privaten Gespräch gab die Bibliotheksleitung als Gründe für die Maskenpflicht den Arbeitsschutz und die allgemeine Infektionsgefahr an.
Das Argument des Arbeitsschutzes überzeugt bereits aus folgendem Grund nicht: Der Arbeitsschutz berechtigt den Arbeitgeber bestenfalls gegenüber seinen Arbeitnehmern aufgrund eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses Vorkehrungen gegen Infektionen anzuordnen. Diese Berechtigung stellt aber keine Rechtsgrundlage für Maßnahmen gegenüber den Besuchern der Bibliothek dar. Ebenfalls sollte berücksichtigt werden, dass das Personal eines Supermarkts aufgrund des Arbeitsschutzes von Kunden nicht das Tragen einer Maske verlangen kann.
Auch die allgemeine Infektionsgefahr kann keine Grundlage für Maßnahmen sein, denn die Bibliothek trifft keine Pflicht, die Studenten vor einem allgemeinen Lebensrisiko zu schützen (siehe dazu Petition). An dieser Stelle ist hinzuzufügen, dass die Bibliotheksleitung festgestellt hat, dass es innerhalb der Bibliothek keine Infektionsketten gab! Grund dafür kann im Übrigen nicht das Tragen der Maske gewesen sein, da dazu bis in den November keine Pflicht bestand.
Die FU Berlin gibt als Rechtsgrundlage für den Rahmenhygieneplan der FU, der die Maskenpflicht vorsieht, § 36 iVm. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) an. Der Gesetzgeber hat jedoch explizit „(Fach)Hochschulen und Universitäten" von dieser Regelung ausgenommen (BT-Drs. 14/2530, 76). Ein Blick in einen Kommentar des IfSG hätte dies mit Sicherheit schnell aufgeklärt.
Kurzum ist festzuhalten, dass der FU Berlin eine Rechtsgrundlage für ihre Maßnahmen fehlt, was einen eklatanten Verstoß gegen den Gesetzesvorbehalt darstellt. Im Einvernehmen mit der Bibliothek wurde diese Petition ins Leben gerufen, um das Interesse der Studenten zu bündeln und nicht gleich den Rechtsweg zu beschreiten. Da sich die Bibliothek, sowie die FU Berlin unkooperativ zeigt, wird ihr eine Frist zur Stellungnahme gegeben, bis anschließend ein verfahren vor dem Verwaltungsgericht eingeleitet wird.
Da man selbst intern an der Rechtmäßigkeit der Maskenpflicht zweifelt und auch die ersten Gerichte gegen die Maskenpflicht an der Uni entschieden haben (VG Gießen - 3 L 793/22.GI), kann jeder bis dahin für sich die juristischen Risiken abwägen, die entstehen, wenn man schlicht keine Maske trägt.
Studentenbegehren