Protest gegen die Novellierung des Tierschutzgesetzes 2012/ETN eV

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Gast

#401

2012-10-15 15:58

Frau Aigner macht mich fassungslos! Mir ist nicht erklärbar, wie man auch nur zu einem dieser Punkte Widerstand leisten kann, und das als sogenannte christliche Politikerin.

Gast

#402

2012-10-15 16:27

menschen und tiere sind seelenverwand. tiere fühlen, lieben und haben genauso bedürfnisse wie der mensch. das leben auf der erde ist ein miteinander zwischen mensch und tier. keiner hat das recht tiere zu quälen und sie zu mißbrauchen. der mensch sollte die achtung vorm leben haben. zeigt mir ein säugetier das seinen lebensraum zerstört. außer dem menschen gibt es keins. ich wünsche mir ein umdenken was tiere angeht nur weil sie eine andere sprache sprechen sind sie uns nicht untergeordnet. ich wünsche mir weltweiten frieden und liebe gegenüber der natur und jedem lebewesen. es liegt in der hand des menschen ob unser planet bestehen bleibt oder untergeht. im moment zerstören wir das paradies unseren lebensraum und alles was es beinhaltet. wir nehmen ihn uns selber weg. wo sollen wir leben wenn er zerstört ist. jeder hat die verantwortung was dagegen zu tun. mit unserem konsum angefangen. was ist schon aussehen wennn der mensch nicht in der lage ist zu lieben und mitgefühl zu haben. wir werden alle die augen zu machen und nicht außer uns und was wir getan haben mitnehmen in den tod. also warum dieser wahnsinn. shanti! ♥

Gast

#403 Re: Novellierung des TierSchG - Wem nutzt es wirklich?

2012-10-15 16:28


Gast

#404

2012-10-15 17:04

ich bin einfach fassungslos... und ich wähle SPD schon aus diesem Grund!!! DRECKSPACK
Tierschutz

#405 Re:

2012-10-15 17:05

#1: -

mit Schrecken haben wir, diese Petition zur Kenntnis genommen und wollen an dieser Stelle, Ihnen, Frau Ministerin, mitteilen, dass wir uns ganz entschieden für eine Erlaubnispflicht zur Einfuhr von Tieren aus Drittländern aussprechen.

In der Petition steht zu lesen, ich zitiere: „Das betrifft alle privaten und organisierten Tierschützer, die Auslandstierschutz betreiben. Aigner kriminalisiert Tierschützer:“

Dieser Aussage widersprechen wir im Sinne des seriösen Tierschutzes entschieden.

Jeder seriös arbeitende Tierschützer wird kein Problem damit haben, eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG zu erwirken, um gegebenenfalls nachweisen zu können, was mit geretteten Tieren in Deutschland geschehen ist. Einzig unter dem Deckmantel Tierschutz arbeitende Organisationen und Privatpersonen, die schon die Forderung nach einer Erlaubnis für Pflegestellen mit zugehörigem Sachkundenachweis gekippt haben, sehen sich hierbei in ihrer Geschäftspraktik eingeschränkt.

Wir finden es sehr wichtig, dass über alle eingeführten Tiere, vor allem Hunde und Katzen, genau Buch geführt wird und über ein zu führendes Bestandsbuch nachvollzogen werden kann, wo das Tier letztendlich abgeblieben ist. Dies würde auch die Möglichkeit einschränken, dass Tiere urplötzlich eine andere Nationalität annähmen, weil der implantierte Transponder eine z. B. deutsche Kennung hat.

Abschließend nochmal kurz umrissen:

Jeder, der Tiere aus dem Ausland nach Deutschland bringt, muss die dazugehörige Sachkunde vorlegen können und für bestimmte Fälle, wie Rückläufer aus der Vermittlung oder kranke und pflegebedürftige Tiere, eine Pflegestelle mit Erlaubnis nach §11 TierSchG benennen können. Ebenso ist über jedes Tier ein Eintrag in ein Bestandsbuch zu machen, aus dem hervorgeht, von wo das Tier kam und wo das Tier hingegangen ist.

Wer seriösen Tierschutz betreibt wird mit einer solchen Regelung kein Problem haben und sich nicht kriminalisiert fühlen, sondern erfreut darüber sein, dass gewinnbringender Handel und kriminelle, bzw. illegale Machenschaften zu einem Großteil unterbunden werden.

Hier noch ein paar weitere Gedanken zur Novellierung dieses Punktes im Tierschutzgesetz:

Nur die von der Bundesregierung und Ihrem Ministerium geplante Einführung einer Erlaubnispflicht für die Einführung, Verbringungen und Vermittlung von Auslandstieren würde es auch ermöglichen, endlich einen Überblick darüber zu erhalten, in welchem Umfang Tierschutzorganisationen aus welchen Ländern wie viele Tiere nach Deutschland verbringen. Und nicht zuletzt würde die geplante Erlaubnispflicht vielleicht auch dazu führen, dass sich deutsche Tierschutzorganisation primär um den Aufbau funktionierender Tierschutzstrukturen im Ausland kümmern, anstatt sich ausschließlich auf die Einfuhr von Auslandstieren zu konzentrieren.

Im Übrigen regen sich auch inzwischen in einzelnen Ländern Proteste der Tierfreunde dort, die mit der aktuellen Vorgehensweise deutscher Tierschutzorganisationen und insbesondere dem permanenten Abtransport der Hunde überhaupt nicht einverstanden sind. Das Auftreten mancher Tierschutzorganisationen im Ausland in der Verhaltensweise des moralisierenden und missionierenden Besserwissers verträgt sich schlecht mit dem Gedanken eines partnerschaftlichen Europas. Und wie ein Grundsatzpapier des Deutschen Tierschutzbundes zum Problem der Straßenhunde auf wissenschaftlicher Grundlage belegt, haben die willkürlichen Entnahmen von einzelnen Individuen aus den Straßenhundepopulationen keinerlei Effekt auf die Problematik an sich. Hier gibt es längst völlig andere Lösungsansätze.

Nicht zuletzt wird die von der Bundesregierung geplante Erlaubnispflicht zur Einführung, Verbringung und Vermittlung von Auslandstieren durch zahlreiche jüngere Gerichtsurteile einiger Verwaltungs- und Finanzgerichte gestützt. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen ging schon letztes Jahr mit gutem Beispiel voran und hat diesen Einfuhren durch Tierschutzorganisationen den Status gewerbsmäßigen Handelns zugewiesen und sie mithin der Erlaubnispflicht unterstellt. Die Festschreibung dieser Erlaubnispflicht im Tierschutzgesetz würde bisher noch unterschiedliche verwaltungsrechtliche Praktiken der Bundesländer egalisieren und damit für Rechtssicherheit sorgen.

Es ist uns wichtig zu betonen, dass die vom ETN in dem genannten Protest zum Ausdruck gebrachte Haltung zu diesem Thema NICHT repräsentativ ist. Es gibt sehr viele Tierschützer, welche die Einführung der Erlaubnispflicht begrüßen würden, weil nur sie gewährleisten kann, den Auslandstierschutz legal, transparent und effizient zu machen.

 

 

Kritiker

#406 Protest gegen die Novellierung des Tierschutzgesetzes 2012/ETN eV

2012-10-15 17:07

mit Schrecken haben wir, diese Petition zur Kenntnis genommen und wollen an dieser Stelle, Ihnen, Frau Ministerin, mitteilen, dass wir uns ganz entschieden für eine Erlaubnispflicht zur Einfuhr von Tieren aus Drittländern aussprechen.
In der Petition steht zu lesen, ich zitiere: „Das betrifft alle privaten und organisierten Tierschützer, die Auslandstierschutz betreiben. Aigner kriminalisiert Tierschützer:“
Dieser Aussage widersprechen wir im Sinne des seriösen Tierschutzes entschieden.

Jeder seriös arbeitende Tierschützer wird kein Problem damit haben, eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG zu erwirken, um gegebenenfalls nachweisen zu können, was mit geretteten Tieren in Deutschland geschehen ist. Einzig unter dem Deckmantel Tierschutz arbeitende Organisationen und Privatpersonen, die schon die Forderung nach einer Erlaubnis für Pflegestellen mit zugehörigem Sachkundenachweis gekippt haben, sehen sich hierbei in ihrer Geschäftspraktik eingeschränkt.

Wir finden es sehr wichtig, dass über alle eingeführten Tiere, vor allem Hunde und Katzen, genau Buch geführt wird und über ein zu führendes Bestandsbuch nachvollzogen werden kann, wo das Tier letztendlich abgeblieben ist. Dies würde auch die Möglichkeit einschränken, dass Tiere urplötzlich eine andere Nationalität annähmen, weil der implantierte Transponder eine z. B. deutsche Kennung hat.

Abschließend nochmal kurz umrissen:

Jeder, der Tiere aus dem Ausland nach Deutschland bringt, muss die dazugehörige Sachkunde vorlegen können und für bestimmte Fälle, wie Rückläufer aus der Vermittlung oder kranke und pflegebedürftige Tiere, eine Pflegestelle mit Erlaubnis nach §11 TierSchG benennen können. Ebenso ist über jedes Tier ein Eintrag in ein Bestandsbuch zu machen, aus dem hervorgeht, von wo das Tier kam und wo das Tier hingegangen ist.

Wer seriösen Tierschutz betreibt wird mit einer solchen Regelung kein Problem haben und sich nicht kriminalisiert fühlen, sondern erfreut darüber sein, dass gewinnbringender Handel und kriminelle, bzw. illegale Machenschaften zu einem Großteil unterbunden werden.

Hier noch ein paar weitere Gedanken zur Novellierung dieses Punktes im Tierschutzgesetz:

Nur die von der Bundesregierung und Ihrem Ministerium geplante Einführung einer Erlaubnispflicht für die Einführung, Verbringungen und Vermittlung von Auslandstieren würde es auch ermöglichen, endlich einen Überblick darüber zu erhalten, in welchem Umfang Tierschutzorganisationen aus welchen Ländern wie viele Tiere nach Deutschland verbringen. Und nicht zuletzt würde die geplante Erlaubnispflicht vielleicht auch dazu führen, dass sich deutsche Tierschutzorganisation primär um den Aufbau funktionierender Tierschutzstrukturen im Ausland kümmern, anstatt sich ausschließlich auf die Einfuhr von Auslandstieren zu konzentrieren.

Im Übrigen regen sich auch inzwischen in einzelnen Ländern Proteste der Tierfreunde dort, die mit der aktuellen Vorgehensweise deutscher Tierschutzorganisationen und insbesondere dem permanenten Abtransport der Hunde überhaupt nicht einverstanden sind. Das Auftreten mancher Tierschutzorganisationen im Ausland in der Verhaltensweise des moralisierenden und missionierenden Besserwissers verträgt sich schlecht mit dem Gedanken eines partnerschaftlichen Europas. Und wie ein Grundsatzpapier des Deutschen Tierschutzbundes zum Problem der Straßenhunde auf wissenschaftlicher Grundlage belegt, haben die willkürlichen Entnahmen von einzelnen Individuen aus den Straßenhundepopulationen keinerlei Effekt auf die Problematik an sich. Hier gibt es längst völlig andere Lösungsansätze.

Nicht zuletzt wird die von der Bundesregierung geplante Erlaubnispflicht zur Einführung, Verbringung und Vermittlung von Auslandstieren durch zahlreiche jüngere Gerichtsurteile einiger Verwaltungs- und Finanzgerichte gestützt. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen ging schon letztes Jahr mit gutem Beispiel voran und hat diesen Einfuhren durch Tierschutzorganisationen den Status gewerbsmäßigen Handelns zugewiesen und sie mithin der Erlaubnispflicht unterstellt. Die Festschreibung dieser Erlaubnispflicht im Tierschutzgesetz würde bisher noch unterschiedliche verwaltungsrechtliche Praktiken der Bundesländer egalisieren und damit für Rechtssicherheit sorgen.

Es ist uns wichtig zu betonen, dass die vom ETN in dem genannten Protest zum Ausdruck gebrachte Haltung zu diesem Thema NICHT repräsentativ ist. Es gibt sehr viele Tierschützer, welche die Einführung der Erlaubnispflicht begrüßen würden, weil nur sie gewährleisten kann, den Auslandstierschutz legal, transparent und effizient zu machen.

Gast

#407

2012-10-15 17:46

Qualzucht was ist das????
Vielleicht sollten sich die so genanten Tierschützer nicht von oben runter sondern auf gleicher Augenhöhe mit den Zuchtverbänden Unterhalten nicht verteufeln. dann kann man auch etwas

Gast

#408 tierschutzgesetznovellierung

2012-10-15 18:28

Ich habe davon gelesen und bin betrübt und entrüstet! Diese blöde Aigner ist ja wirklich nicht das Schwarze unterm Fingernagel wert!Ich begreife nicht,.weshalb nun Tiere aus dem Ausland nicht mehr gerettet werden dürfen!
Sicher,es gibt hier auch genug arme Kreaturen,die auf ihre Rettung warten.leider ist es hier ja schwer,diese Tiere von ihren Haltern zu entfernen,das dauert!

Gast

#409 Re: qualzucht

2012-10-15 18:31

#407: - Wir blicken nicht von oben herab,es wäre aber im Interesse der Tioere,wenn sie ein Leben hätten,wo sie nicht durch falsche Schönheitsideale leiden müssten!Zum beispiel ,dass sie frei atmen können,dass sie nicht schon mit 8 Jahren eingeschläfert werden müssen,weil das Skelett zu schwer ist,oder durch unnatürliche Haltung die Wirbelsäule kaputt ist.Und es sollte viel weniger Züchter geben!

 


Gast

#410

2012-10-15 18:33

Die Verantwortlichen beschäftigen sich mit jedem Kram, aber das Wesentliche bleibt aussen vor und ist doch so einfach. Das Tier und zwar jedes Tier muss verantwortungsvoll und respektvoll behandelt werden. Sollen die Verantwortlichen doch mal nur 1 Woche die Schlachttransporte begleiten, ich bin sicher, dann würde sich etwas ändern. Jedes Tier hat auch eine Würde, nicht nur der Mensch.

Gast

#411

2012-10-15 19:14

bin dabei
saurierbaby

#412

2012-10-15 19:37

Sehr geehnrte Frau Aigner ich kann nur "Pfui Teufel" sagen zu Ihrer Politik zu Gunsten der Fleischlobby und der Bonzen. Die Tiere sind die leid tragenden. MFG

Gast

#413

2012-10-15 20:22

Das Gesetz ist eine Katastrophe und hat mit Tierschutz nichts zu tun. Tiere werden wie Sklaven behandelt, besser gesagt misshandelt.
Aigner ist eine Katastrophe.

Gast

#414

2012-10-15 23:01

Tiere sind keine Sache Frau Aigner, oder sind Sie schon so verroht, durch die Politik vielleicht????
Es sind Lebewesen!!!!!!!!!!!!

Gast

#415

2012-10-16 00:36

Es ist doch eine riesen Sauerei.. wegen allem wird ein riesen Aufstand in Deutschland gemacht .. aber wegen denen, die wirklich unseren Beistand brauchen weil sie nicht mal unsere Sprache sprechen nicht? Armes, armes Deutschland .. ich könnt echt heulen
ich steh dazu

#416

2012-10-16 01:01

Es ist ein Unding, was der Mensch sich herausnimmt, sich über alles andere Lebewesen zu stellen und Qual und Leid zu verbreiten.
Die Gesetzgeber haben die PFLICHT, sich dieser Dinge anzunehmen!
Das erinnert mich an die Larifari-Gesetze, die sie stattdessen erlassen, ohne Sinn für wirkliche Umsetzung. Wie z.B. das Gesetz für Betreuungsanspruch von Kindern bis 2o13. Gesetze sind leicht erlassen... WARUM tun sie sich so schwer, Qualen zu verhindern???
Susanne
erwin

#417 Re:

2012-10-16 02:16

#416: ich steh dazu -

...zudem sind gegenüber der gesetzeinführungen ,auch die gerichte tätig ,welche gesetze und andere unterlagen mißdeuten ! das gilt nicht nur im sozialrecht,sondern auch im zivil - und anderen rechten,so auch in den gesetzen für den tierschutz ! diesen mißdeutungen und fingieren von sachlagen und anderen beugungsmöglichkeiten entgegen zu wirken,habe ich ein besonderes verwaltungsverfahren entwickelt.dieses ist bereits in einer studie und zeigt bereits verblüffende erfolge ! dazu zählt auch,dass ich das bundesverfassungegericht zur zeit mit einem beugungsvorwurf schwer belaste !


Gast

#418

2012-10-16 02:53

Adoptions without borders should not be condemned as if a crime is committed by whoever sends/adopts an animal from a country where they have little chance of finding a loving home. Nobody is forced to adopt a dog/cat and such adoptions should be encouraged while buying a pedigree dog/cat from a breeder should be DISCOURAGED while there are so many homeless & loveless animals crying out to be adopted. adoption of an animal is an act of COMPASSION and NOT a criminal offence!!!

Gast

#419

2012-10-16 07:54

Das kann doch nicht ihr Ernst sein Fr. Minister..................

Gast

#420

2012-10-16 09:53

Frau Aigner, schämen Sie sich. Wachen Sie auf !!!

Gast

#421

2012-10-16 11:08

...Es fehlt bei der Neufassung des TierSchG weiterhin die Umsetzung des Bundesratbeschlusses BT-Drs.17/1226, die zum Inhalt hatte, die unerträgliche Situation des obsoleten "Schächt-Paragraphen" §4a Abs.2 Nr.2 TierSchG einer Novellierung zuzuführen. Seit 2007 (!) boykottieren die Bundespolitiker in Berlin hier jegliche gesetzgeberische Verbesserung. Man maßt sich auf Bundesebene eine nicht zustehende Deutungshoheit an, übt eine Zensurgewalt über eine Länder-Gesetzesinitiative aus, die schlicht diktatorisch die Jurisdiktion beeinflusst.

Die Uneinsichtigkeit und Unfähigkeit unserer Bundes-Politiker ist leider in gleichem Maße entsetzlich , wie die Qualen der Schächttiere entsetzlich sind: Man behandelt hier das Thema Schächten wie einen kleinen unantastbaren Hausgötzen, den man nicht berühren darf. Erbärmlicher kann politisches Nichtstun unserer “Volksvertreter”(!?) sich wirklich nicht mehr gebärden.
Ulrich Dittmann / 16.10.2012


Gast

#422

2012-10-16 12:12

Es ist ungeheuerlich, wenn der Verbot der Sodomie nicht aufgenommen wird. Dann unterstelle ich Politikern das sie diese Sexpraktia betreiben

Gast

#423

2012-10-16 14:54

Ich kann es nicht fassen, dass soetwas bei uns nicht verboten wird. Sind Tiere keine gleichberechtigten Lebewesen???

Gast

#424

2012-10-16 15:53

Heute habe ich per Zufall die Sendung auf RTL "Punkt 12 " gesehen.

Es ist unfaßbar was dort vorgetragen wurde. Es gibt eine seltene Pferderasse, (leider habe ich die Rasse nicht verstehen können und finde auf RTL keine weitere Info). die vom Aussterben bedroht ist.

Diese Rasse wird wieder gezüchtet und die Zucht subventioniert. Doch nun der Hammer:

Die Fohlen werden zwei Tage nach der Geburt zum Schlachten nach Italien, zu den als grausamste Schlächter bekannt, die Fohlen per LKW hingekarrt.

Ein so junges Tier , das auf keinen Fall getötet werden darf, auf diese Reise zuschicken ist Tierquälerei im höchsten Maße. Die Subvention muss sofort gestoppt werden, denn hier wird das Töten bezahlt.

Wir müssen uns alle auflehnen ,um diesem gtrausamen Tun Einhalt zugebieten.

An dem Verstand der Politiker zweifele ich immer mehr, die gehören ins Heim.

Ingrid Pütz

Gast

#425 Protest gegen die Novellierung des Tierschutzgesetzes 2012/ETN eV

2012-10-16 16:52

Tiere müssen endlich wie Lebewesen behandelt werden, ihnen gebührt der gleiche Respekt wie uns Menschen.