Europaweite Videoüberwachung an Schlachthöfen und Dokumentation
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/ #818 Aufführung im Centraltheater Leipzig2013-06-10 10:06Aufführung im Centraltheater Leipzig ----- Original Message ----- From: Marianne Rautenberg To: veterinaeramt@leipzig.de Cc: verwaltung@schauspiel-leipzig.de ; intendanz@schauspiel-leipzig.de ; uwe.altmann@schauspiel-leipzig.de Sent: Thursday, June 06, 2013 8:07 PM Subject: Fw: Aufführung im Centraltheater Leipzig Marianne Rautenberg Friedrichstr. 34 32791 Lage Tel. 05232/963596 An das Veterinäramt der Stadt Leipzig Frau Dr. Gabriela Leupold Leipzig Sehr geehrte Frau Dr. Leupold, ergänzend zu meinem Schreiben vom 5.6.13 sende ich Ihnen zur freundlichen Kenntnisnahme eine Einschätzung der Leiterin des Kreisveterinäramtes Lippe, Fr. Dr. Scharpenberg. Wie Sie sehen, hätte eine ähnliche Aufführung im Landestheater Detmold keine Chance. Dass keine Schlachtung auf offener Bühne stattindet, mindert die Abscheulichkeit dieser geplanten Perversion in keiner Weise, ein empfindendes Mitgeschöpf wird für die Selbstdarstellung eines Hermann Nitsch geschlachtet, das geschieht ohne vernünftigen Grund ( siehe auch Einschätzung Frau Dr. Scharpenberg). Das Tier wird nach seinem Tod nun auch noch seiner Würde beraubt und das ist genauso unerträglich wie sein Tod durch Schlachtung für einen derartigen Zweck! An den öffentlichen Reaktionen sehen Sie, dass diese Art von Kunstverständnis nicht toleriert wird,- und das zu Recht. Leipzig war für mich immer die Stadt der Buchmesse, eine Stadt voller Geschichte und Kultur. Eine Theateraufführung, in der ein Hermann Nitsch ein totes Tier entweiht und sich Schauspieler zu derartigen Perversitäten anleiten lassen, verursacht Abscheu und Elkel- und das national und international. Sehr geehrte Frau Dr. Leupold, ich bitte Sie, sich die Einschätzung Ihrer Amtskollegin Frau Dr. Scharpenberg zu eigen zu machen und im Sinne des Tierschutzgesetzes dieses unwürdige Spektakel zu verbieten. Mit freundlichem Gruß Marianne Rautenberg 1. Vorsitzende SPD-Stadtverband Lage +++ ----- Original Message ----- From: Scharpenberg, Dr. Heike (Kreis Lippe) To: 'Marianne Rautenberg' Cc: 'Dr. Haferbeck' Sent: Thursday, June 06, 2013 4:11 PM Subject: Aufführung im Centraltheater Leipzig Liebe Frau Rautenberg, Ihre Befürchtung, dass es auf der Bühne des Centraltheaters Leipzig echte Schlachtungen geben wird, ist unbegründet. Schauen Sie doch mal auf die Internet-Seite der Leipziger Volkszeitung www.lvz-online.de Der Artikel "Centraltheater provoziert: 11.000 Unterschriften gegen Nitschs Blutspektakel in Leipzig" von Evelyn ter Vehn ist ganz interessant. Dem Artikel ist entnehmen, dass das Theater die rechtliche Grundlage der Aufführung mit dem Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt geklärt habe. "Es dürfe nur lebensmitteltaugliches Fleisch aus zugelassenen Betrieben genutzt werden, das auch im Verkauf hätte landen können. Das Fleisch werde danach von einem zertifizierten Unternehmen entsorgt." In einem Interview (siehe lvz) "Umstrittenes 3-Tage-Spiel: Drei Fragen an Uwe Bautz, Chefdramaturg am Centraltheater" erfährt der Leser auf die Frage von Jürgen Kleindienst "Was für Kadaver holt sich Herr Nitsch denn nun aus dem Schlachthof?" von Herrn Bautz "Ich glaube, es geht um einen Stier." Zunächst ist anzumerken, dass der Begriff "Kadaver" in diesem Zusammenhang mindestens ungeschickt gewählt, weil irreführend, ist. Der Leser könnte vermuten, dass es sich um eine Tierleiche, um Aas handelt. Auf der Bühne soll aber kein verendetes Tier, sondern ein geschlachtetes Tier zu sehen sein. Offensichtlich soll auf der Bühne ein Schlachttierkörper ("Stier") zum Einsatz kommen, der den Schlachthof mit einem von der zuständigen Behörde angebrachten Genusstauglichkeitskennzeichen in Richtung Theater und nicht in einen Zerlege-/Verarbeitungsbetrieb verlassen hat. Als „Beschützergarant“ für das Wohl der Tiere und die Einhaltung des Tierschutzrechts geht es dem Amtstierarzt um die Frage, ob bei einer solchen Schlachtung mit der Zweckbestimmung "Bühnenaktion" ein vernünftiger Grund für die Tötung des Tieres vorliegt. Nach meiner Auffassung handelt es sich um einen zielgerichteten Schlachtauftrag; der Schlachttierkörper würde wissentlich und willentlich aus der "Lebensmittelschiene" entnommen, um für ein Bühnenspektakel verwendet zu werden. Es dürfte unstrittig sein, dass eine derart spektakuläre Aufführung terminiert und organisiert werden muss. Es muss ein zugelassener Schlachtbetrieb ausgewählt und ein "passender" Schlachttierkörper bestellt werden (Tierart, Geschlecht, Alter, Gewicht), auch logistische Fragen (Zeitpunkt, Kühlung, Transport) sind zu klären. Damit handelt es sich dann um eine zweckgebundene Schlachtung mit der Absicht, den Schlachttierkörper im Rahmen einer künstlerischen Aktion einzusetzen. Dieses besondere Einzeltier würde ohne vernünftigen Grund getötet. In diesem Fall liegt ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor (TSchG § 17 Abs.1). Die Berichterstattung lässt vermuten, dass für die Veranstaltung nicht zerlegtes Fleisch (Fleischteile aus einem Zerlege- oder Verarbeitungsbetrieb) eingekauft wird, sondern dass auf der Bühne mit einem Schlachttierkörper ("Stier") agiert wird. Oder wird Herr Nitsch in einen Metzgerladen gehen und 1 Portion "Stier" einkaufen? Das könnte er tun. Fleisch aus der Verkaufstheke wird im Rahmen einer ordnungsgemäßen Schlachtung mit der Zweckbestimmung der Lebensmittelgewinnung gewonnen. Hier liegt ein "vernünftiger Grund" für das Töten des Schlachttieres vor. Auf dem Weg vom Schlachthof in den Zerlege-/ bzw. Verarbeitungsbetrieb in die Verkaufstheke bleibt das Fleisch auf der Lebensmittelschiene - auch wenn es dann beim Kunden Nitsch nicht auf dem Teller sondern auf der Bühne landet. (Ein derartiges Handeln ist aber aus ethischen Gründen abzulehnen!) Ich habe mich gefragt, wie ich als Amtstierärztin wohl mit einem vergleichbaren Ansinnen des Landestheaters Detmold umgehen würde. Ich würde dem österreichischen Aktionskünstler Art. 20a des Grundgesetzes vorlesen und ihn mit der Staatszielbestimmung "Tierschutz" konfrontieren. Ich würde mit ihm über den "vernünftigen Grund" diskutieren, der im Tierschutzrecht ein zentraler Begriff ist und ihm darlegen, dass sein Bühnenspektakel nach meiner Überzeugung gegen Normen des Tierschutzrechts verstoßende Handlungen beinhaltet. Zu dem Argument des Künstlers, nur Tiere einzusetzen, die ohnehin geschlachtet werden, die ohnehin in den Kreislauf des Verzehrs gebracht würden, würde ich anmerken, dass der auf der Bühne eingesetzte Tierkörper eben nicht für den Kreislauf des Verzehrs bestimmt war, dass dieses Tier einer anlassbezogenen Tötung zugeführt worden ist Offensichtlich sieht das die Vorsitzende des Tierschutzbeirats der Stadt Leipzig (Sabine Heymann) anders, sie sieht hier tatsächlich den "Bereich der künstlerischen Freiheit" berührt und nicht den "Themenbereich des Tierschutzbeirats“ (siehe Artikel lvz) Abschließend noch eine Anmerkung zum geplanten Einsatz von Blut. Wie dem o.g. Artikel zu entnehmen ist, bestätigte das Centraltheater, dass bei den rituellen Handlungen überwiegend echtes Tierblut zum Einsatz kommt,... Da die Akteure mit den Flüssigkeiten in Berührung kommen, und kein Gesundheitsrisiko bestehen darf, gelten auch dafür strenge Richtlinien. EU-Recht und nationales Recht regeln die Beseitigung und Verarbeitung von Blut (und von anderen Nebenprodukten der Schlachtung). Die Abgabe darf nur an authorisierte Abnehmer erfolgen; die ordnungsgemäße Behandlung derartiger Materialien (Verarbeitung bzw. unschädlichen Beseitigung) muss in Spezialbetrieben erfolgen. Ausnahmetatbestände für die Abgabe an eine Privatperson oder ein Theater für den Einsatz im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung sind mir nicht bekannt. Vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Einschätzung. Freundliche Grüße Im Auftrag Dr. Heike Scharpenberg Kreis Lippe Der Landrat Fachgebiet Veterinärangelegenheiten, Lebensmittelüberwachung Felix-Fechenbach-Str. 5 32756 Detmold fon 05231 62-227 fax 05231 630112501 h.scharpenberg@kreis-lippe.de www.kreis-lippe.de |
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