Europaweite Videoüberwachung an Schlachthöfen und Dokumentation


Gast

/ #1229

2013-10-13 12:07

Von: Bernd Wolfgang Meyer [mailto:BerndWolfgangMeyer@t-online.de]
Gesendet: Donnerstag, 10. Oktober 2013 18:15
An: tierrechts-news
Betreff: WG: SCHAECHTEN - PETITIONEN KURBAN BAYRAMI vom 15. bis 18. Oktober

Jeder Landwirt, der ein Tier an Personen verkauft, von denen er annehmen kann, dass die es schächten werden, macht sich strafbar und muß angezeigt werden.
Strafen bis 25 000 Euro sind die Regel.
Hinzu kommt das strafmündige Vergehen gegen das Seuchengesetz. Augen, Rückenmark, Hirnteile, müssen unter amtlicher Aufsicht entsorgt werden.
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ES SOLLTE SELBSTVERSTÄNDLICH SEIN, UNSEREM „NUTZVIEH“ ZUMINDEST ZUM ZEITPUNKT DER TÖTUNG EINE BETÄUBUNG ANGEDEIHEN ZU LASSEN.

Das zumindest schulden wir der Zivilisation und unserem Gewissen.
www.petitions24.com/petition-gegen-das-schaechten
www.ipetitions.com/petition/gegendasschaechten

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