Kein Kahlschlag am Seerhein


Gast

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2015-01-31 10:41

Übrigens hat sich der BGH zum Thema Haftung und "Fällen ohne Anlass" klar geäußert (III ZR 225/03), die Begründung der Stadt Konstanz ist somit unzutreffend:
"... Das rechtfertigt aber nicht die Entfernung aller Bäume aus der Nähe von Straßen; denn der Verkehr muss gewisse Gefahren, die nicht durch menschliches Handeln entstehen, sondern auf Gegebenheiten oder Gewalten der Natur beruhen, als unvermeidbar hinnehmen. Eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt in solchen Fällen nur dann vor, wenn Anzeichen verkannt oder übersehen worden sind, die nach der Erfahrung auf eine weitere Gefahr durch den Baum hinweisen"