Europaweite Videoüberwachung an Schlachthöfen und Dokumentation
Wasmut Reyer |
/ #158 Re: Petition Erfolg hat, was geschieht dann?2012-12-31 00:23#149: Argus - Petition Erfolg hat, was geschieht dann? Hallo "Argus", vielen Dank für Ihre anerkennenden Worte! Zu Ihren Fragen, die vielleicht so manchen anderen Unterstützer ebenfalls bewegen, kann ich Ihnen vorläufig Folgendes sagen: Wir haben absichtlich keine Petitionsform mit einem festen Schlußdatum gewählt, weil wir dadurch uns bzw. unsere Unter-stützer unter einen gewissen Druck gesetzt hätten. Die zeitlich "nach oben offene" Petition ermöglicht es uns, selbst zu bestimmen, wann wir sie für beendet erklären. Wir können natürlich nicht vorhersehen, wie die Zustimmungskurve im Neuen Jahr verlaufen wird, meinen aber, daß wir in Brüssel mindestens eine fünfstellige Zahl von Unterstützungen vorwei- sen können sollten. Das würde also bei der von Ihnen genannten Zahl von 10.000 beginnen. Im Jahr 2013 diesen ersten Markstein zu erreichen, müßte – objektiv betrachtet – möglich sein, denn auf 2012 zurückblickend können wir immerhin sagen, daß in nur etwa 5 Wochen (länger steht die Petition noch nicht im Netz) immerhin 5.000 Unterstützungen erreicht worden sind! Eindrucksvoller wäre natürlich eine 6-stellige Zahl, aber davon ist ja selbst eine so umfassende und populäre Petition, wie diejenige für ein anderes Tierschutzgesetz, die von Prinzessin Maja von Hohenzollern angeführt wird, noch meilenweit entfernt. Unsere Entscheidung wird aber auf jeden Fall nicht nur die reine Unterstützeranzahl, sondern auch durch ein sich womöglich aktuell ergebendes Geschehen beeinflußt, das den Tierschutzbereich berührt. Da wäre einer unter mehreren denkbaren Fällen z. B. die Bundestagswahl 2013 in Deutschland. Zu Ihrer zweiten Frage: Wenn wir die Petition in Brüssel abgeben, werden wir dies selbstverständlich nicht "einfach so" tun, sondern versuchen, dafür einen möglichst günstigen äußeren Rahmen zu ermöglichen. Dazu gehört natürlich auch eine eingehende Begründung, wobei wir versuchen werden, evtl. in den Köpfen bestehende Grundeinwände von vornherein zu entkräften. Das in Brüssel letztlich erreichbare Ziel wäre im Bestfall natürlich "nur" eine Empfehlung des Europäischen Parlamentes an die 27 nationalen Regierungen. Zwingen könnte das Europaparlament die Regierungen nur durch ein regelrechtes Gesetz. Dieses auf den Weg zu bringen wäre dann unser nächstes Ziel. Mit einer Empfehlung des Europaparlamentes im Rücken hätte dieser zweite Schritt aber sicher erheblich mehr Aussicht auf Erfolg, als wenn wir ihn gleich jetzt schon versuchen würden. Natürlich wäre diese weitere Initiative nicht nötig, wenn alle Nationalparlamente eine entsprechende EU-Empfehlung auch in ihrem jeweiligen Staat sogleich in die Tat umsetzen würden. Aber das wäre wohl wirklich zu schön, um wahr zu sein. Also richten wir uns besser gleich von vornherein auf die Zweischritt-Methode ein. |
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