Stopp der Zwangszuweisungen in Arbeitsmarktliche Massnahmen
Wir bitten das Staatssekretariat für Wirtschaft und Arbeit (Seco), die Zuweisungen in Arbeitsmarktliche Massnahmen in Form von einsprachefähigen Zwischenverfügungen abzufassen. Damit soll dem schutzwürdigen Interesse der Erwerbslosen gegenüber Fehlentscheidungen der RAV-Behörden Rechnung getragen werden. Zudem lassen sich über die zu gewährende Einsprachemöglichkeit auch Fehlzuweisungen reduzieren und somit Kosten sparen.
Immer wieder kommt es vor, dass Erwerbslose von RAV-Beratenden in Arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM) gedrängt werden ohne klare Zielvereinbarungen. Fehl- und Zwangszuweisungen wirken sich auf Betroffene äusserst demütigend aus und verfehlen damit das Ziel einer raschen Integration in den Arbeitsmarkt. Einige werden sogar krank ob dem Klima in Beschäftigungsprogrammen, in denen sich Asylsuchende, Sozialhilfe-Empfangende und ALV-Versicherte die Klinken reichen. Studien belegen überdies, dass in Beschäftigungsprogrammen «parkierte» Erwerbslose oft sogar länger erwerbslos sind als jene, die keine Massnahme erhalten (Inlook-Effekt).
AMM müssen Vermittlungsfähigkeit klar verbessern
Das Bundesgericht hat schon mehrmals präzisiert, dass eine Teilnahme an einer Arbeitsmarktlichen Massnahme die Vermittlungsfähigkeit der versicherten Person massgeblich verbessern muss. Ein rein theoretischer Nutzen, der im konkreten Fall die Vermittlungsfähigkeit kaum verbessert, ist nicht ausreichend, um die Voraussetzungen von Art. 59 AVIG zu erfüllen (ARV 1985, Nr. 23). Bestehen erhebliche Zweifel, dass die Massnahme in Bezug auf die Vermittlungsfähigkeit der versicherten Personen den gewünschten Nutzen bringt, kann die Teilnahme verweigert werden.
Scheinrecht
Dieses Recht zum Abbruch lässt sich jedoch von einer Mehrheit der Versicherten nicht einlösen. Es sieht nämlich vor, dass die versicherte Person die Massnahme bei Nichtindizierung zwar abbrechen darf, aber dass die Arbeitslosenversicherung erst Wochen später darüber befindet, ob die dafür vorgebrachten Gründe rechtens sind. In der Zeit bis zum Entscheid bleiben die Taggeldzahlungen aus. Das können sich Versicherte, die aufgrund der Arbeitslosigkeit mit geringeren Einnahmen leben müssen, in aller Regel nicht leisten.
Mehr gezielte individuelle Weiterbildung
Das Seco butterte 2013 über 560 Millionen Franken in Arbeitsmarktliche Massnahmen, davon 212 Millionen in Beschäftigungsprogramme, deren Plätze von den Behörden im Voraus kollektiv eingekauft werden. Darin liegt einer der Gründe für Fehlzuweisungen. Die RAV wollen und müssen die Plätze füllen, egal ob sie passen oder nicht. Ein Vorteil der Zuweisung für die Behörden liegt auch darin, dass zugewiesene Erwerbslose in der Statistik nicht mehr als «arbeitslos» erscheinen.
Fachkräftemangel verlangt Reorganisation der RAV
Mit Blick auf den Arbeitsmarkt und den stetig wachsenden Fachkräftemangel stellt sich berechtigt die Frage, ob sich nicht eine fundamentale Reorganisation der RAV-Behörde aufdrängt im Sinne einer Angleichung an das Case-Management der Früherfassung der IV. Damit hätten RAV-Beratende endlich Zeit für eine qualitative Beratung und wären selbst näher am Arbeitsmarkt. Anstelle von Kollektivmassnahmen sollen vermehrt individuelle, an den Bedürfnissen der Jobsuchenden und des Arbeitsmarkts angepasste Weiterbildungsmassnahmen gefördert werden.
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