Kein Kahlschlag am Seerhein


Gast

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2015-02-04 09:08

RA Martin Luithle, Reissstr. 5, D-78467 Konstanz
Stadt Konstanz
Oberbürgermeister Uli Burchardt
Rathaus
Kanzleistr. 15

78459 Konstanz



Nur per Telefax (3 Seiten)
900-214


E i l t, bitte gleich vorlegen !!!


3. Februar 2015
Bürgerinitiative gegen die Fällung von 116 Alleepappeln im Tägermoos
Albert Faigle ./. Stadt Konstanz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Burchardt,

hiermit zeige ich Ihnen unter Vollmachtsvorlage an, dass mich Herr Albert Faigle, Muntpratstr. 11, 78462 Konstanz hinter dem die von Frau Christel Thorbecke initiierte obengenannte Bürgerinitiative steht, mit der anwaltlichen Wahrnehmung seiner und der Interessen der Bürgerinitiative beauftragt hat.

Nach unserer Einschätzung handelt es sich bei einer Fällaktion solchen Ausmasses im Naturschutzgebiet Tägermoos, bei welcher vorwiegend gesunde und verkehrssichere Pappeln einer bei der Bevölkerung als Naherholungsgebiet sehr beliebten Pappelallee gefällt werden sollen, nicht um eine operative Massnahme im Rahmen der Verwaltungsaufgaben, sondern um einen erheblichen landschaftsgestaltenden Eingriff, welcher das Landschaftsbild und das ökologische Gleichgewicht in der Uferzone des Tägermoos in den nächsten Jahrzehnten nachhaltig verändern wird.
Eine solche Massnahme bedarf nach der Gemeindeordnung der umfassenden vorherigen Beratung, Beteiligung und Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger bzw. ihrer gewählten Vertreter im Gemeinderat.

Die Massnahmen der Fällaktion sind nach den hierfür massgeblichen Kriterien des Urteiles des Bundesgerichtshofes vom 04. März 2004 auch nicht von einer Gefahrenabwehr im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Stadt Konstanz gedeckt. Diese erfordert eine vorherige Untersuchung der Verkehrssicherheit jedes einzelnen Baumes und Abwägung möglicher milderer Eingriffe wie zum Beispiel eines Baumkronenschnittes, des Herausschneidens einzelner Äste oder auch des Fällens einzelner tatsächlich nicht mehr verkehrssicheren Bäume. Laut dem genannten BGH kann eine Fällaktion zur Verkehrssicherung auch nicht pauschal mit dem Alter der Pappelbäume gerechtfertigt werden.

Namens der Bürgerinitiative habe ich Sie aufzufordern,

die heute morgen begonnene Fällung der Bäume sofort zu stoppen und schriftlich mitzuteilen, dass die Fällaktion der Pappelbäume vorerst bis zum 01. März 2015 und bis zu dem Zeitpunkt ausgesetzt wird, an dem der Gemeinderat der Stadt Konstanz über sämtliche Alternativen der zukünftigen Gestaltung der Tägermoos -Pappelallee umfassend und unter Vorlage aller hierfür erforderlichen Gutachten und Untersuchungen beraten und entschieden hat.

Des weiteren bitte ich zwecks Akteneinsicht um umgehende Benachrichtigung bezüglich eines Termines zu welchem der Unterzeichner zusammen mit drei Vertretern der Bürgerinitiative sämtliche Verwaltungsakten und Gutachten bezüglich der Fällaktion einsehen kann.

Ich teile Ihnen ausdrücklich mit, dass ich bei Fortgang der Fällarbeiten seitens Herrn Faigle und der Bürgerinitiative beauftragt bin hiergegen eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichtes zu beantragen.

Mit freundlichen Grüßen


Luithle
Rechtsanwalt