Kein Kahlschlag am Seerhein


Gast

/ #206 Re: Re: Re:

2015-02-14 13:25

#203: - Re: Re:  

 Sie haben Recht, aber beim BGH-Urteil  geht es um das "Restrisiko", der Rest der trotz unverzichtbaren vorsorglichen Massnahmen bleibt. Die Gefahr ist das eine , aber mir geht es auch darum aufzuzeigen dass die Natur keinen Schaden genommen hat. Grosse "pflegerische" Massnahmen über Jahre  für dieses Weichholz sind hinausgeschmissenes Geld, denn im Endergebnis mus man im Leben  immer dem Nachwuchs Platz  machen. Da ist die Fällung und die nachfolgende Entwicklung durch Neubewuchs auch botanisch die bessere Lösung

Vielleicht finden sich ja "Baumpaten" die für ihren Stamm vertraglich alle Risiken und Kosten übernehmen