Initiative zur Lösung der Probleme im Ausländeramt-Aachen

In der folgenden Initiative stellen wir eine Initiative zur Lösung der Probleme mit den Aufenthaltsangelegenheiten und Einbürgerungsanträge in der Ausländerbehörde Aachen vor.

Mangelnde Kommunikation vom Ausländeramt der Städte Region Aachen
• Sie antworten nur selten auf E-Mail-Anfragen
• Sie gehen selten ans Telefon.
• Es stellt sich also die Frage: Was sind die Ursachen für die Verzögerungen?
• Liegt es wirklich an der Kapazität der Zahl der Arbeitnehmer? gilt diese Regelung nur für Nicht-EU-Bürger? hat sich das Ausländeramt um eine Lösung bemüht? Und seit wann?
• Handelt es sich um einen Fall von Missmanagement seitens des Ausländeramts im Umgang mit der Situation? Was genau sind ihre Zuständigkeiten?
• Handelt es sich um ein politisches Problem? Obwohl die Wahlen im vergangenen September längst vorbei sind!
• Ist es eine Politik des Ausländeramts? Sind Sie dagegen, dass Arbeitsmigranten deutsche Staatsbürger werden und wollen sie in ein anderes Bundesland abschieben?


Ein einfacher Vergleich
• In Düren werden (Einbürgerungs)Anträge schneller bearbeitet (3-6 Monate).
• Der Großteil Deutschlands, selbst große Städte und Bundesländer, bearbeiten Anträge genauso schnell wie das oben genannte Beispiel!


Einige der Ausreden, die man immer mitbekommt:


1- Wir haben ein Problem mit Engpässen: Die Verzögerungen sind darauf zurückzuführen, dass sich die Anträge stapeln und wir nicht die personellen Kapazitäten haben, um sie schneller zu bearbeiten.


Unsere Antwort: Das Problem der Engpässe gab es schon vor der Pandemie. Und seit dem Ausbruch der Pandemie sind nun schon fast zwei Jahre vergangen. Ist das nicht genug Zeit, um Maßnahmen zur Lösung dieser "Engpässe" zu ergreifen? Was hindert Sie daran, Lösungen anzuwenden?
- Wie gehen Sie die Problemlösung an?
- Wann glauben Sie, dieses Problem gelöst zu haben?
- Absprachen zum Follow up!


2- Wir warten auf die Antworten anderer Behörden: Die Verzögerungen sind darauf zurückzuführen, dass wir auf die Antworten anderer Behörden warten müssen, um die Bearbeitung der Anträge abschließen zu können.


Unsere Antwort: Wir sprechen nicht von den Verzögerungen durch andere Behörden. Wir sprechen von den Monaten, die wir VOR dem eigentlichen Beginn der Antragsbearbeitung warten müssen.

Was wir wollen?
Wir wollen, dass das Ausländeramt der Städte Region Aachen wirksame und sofortige Maßnahmen ergreift, um alle (Einbürgerungs)anträge innerhalb von 2-3 Monaten nach Antragseingang zu bearbeiten, unabhängig vom Herkunftsland des Antragstellers.

Mögliche Lösungen
• Online-Ticketsystem aller möglichen Termine (Aufenthalt-Verlängerung und auch für Einbürgerung)
• Aufstockung des Personals in der Einbürgerungsstelle Ausländeramt der Städte Region Aachen.
• Alle Anträge von EU- und Nicht-EU-Bürgern*innen gleich behandeln.
• Unterstützung suchen und einige Anträge nach benachbarten Städten/Kreise delegieren
• Planen Sie den Aufbau von Kapazitäten, da dieses Problem Jahr für Jahr fortbestehen wird. Diejenigen, die die Einbürgerungsvoraussetzungen in diesem Jahr nicht erfüllen, werden im nächsten Jahr einen Antrag stellen und so weiter.
• Alle anderen Pläne oder Lösungen, die diese Verzögerung beseitigen und die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Einbürgerungsanträge auf 2-3 Monate reduzieren.
Wer Lösungen sucht, wird sie finden. Diejenigen, die Hindernisse suchen, werden sie schaffen!

Wir wollen positive Maßnahmen, vage Antworten werden nicht akzeptiert Wir haben diese Initiative gestartet, um auf unser Problem in der Städte Region Aachen aufmerksam zu machen und auf eine sofortige Aktion zur Lösung des Problems zu drängen. Wir wollen positive Aktionen und Umsetzungspläne.


Aufruf an Migranten*innen aller Nationalitäten


Schließen Sie sich der Stimme von Tausenden wie Ihnen an, die sich entschlossen haben, ein großartiges Leben in Deutschland aufzubauen und sich hier niederzulassen, nun aber vor Hürden stehen, um rechtmäßig deutsche Staatsbürger*innen zu werden.

Zusätzliche Bemerkungen / Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) § 75 Der Anspruch aus dem Gesetz ergibt, wonach innerhalb von drei Monaten über einen Antrag entschieden worden sein muss, falls keine besonderen Umstände vorliegen (§ 75 VwGO).


Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__75.html


Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Ausländische Studierende und Berufstätige der StädteRegion Aachen

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