Petition gegen das Psychologengesetz 2013
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Gast |
#126 Re:2013-10-17 15:42die psychotherapeuten sind auch net glücklich mit dem gesetz,fragen sie doch mal psychotherapeutin in freier praxis, die müssen sich damit rumschlagen, dass klienten in 10 Stunden bei einem klinischen psychologen abgefertigt werden. was für den menschen der hilfe braucht sinnvoll ist, war wohl nicht der Leitgedanke dieses neuen Gesetzes. |
Gast |
#1272013-10-17 17:01So kann man Menschen, die Ihre Tätigkeit häufig aus Berufung heraus ausüben, demotivieren und einfach ausradieren. Berufsgruppen einfach "sterben zu lassen" ist meiner Meinung nach verantwortungslos und aus Unwissenheit, Ignoranz, Neid oder anderen negativen Eigenschaften oder Absichten bestimmter Menschen oder Gruppen entstanden. Derartiges kann auf Dauer ja doch wohl kein Beitrag zu einem besseren Miteinander sein. Wer immer dies für gut befunden hat, möge doch sein Denken bzw. Handeln überprüfen. Hier ist Macht, Geld und Politikum wohl der falsche Ansatz. Ich hoffe, dass die vielen Leistungen und Ausbildungen der Berufsgruppen/-felder und der Menschen, die ihre Tätigkeit aus Überzeugung und Liebe ausüben, DOCH EINEN SINN HABEN und aus Ausgrenzung ein Miteinander wird. Der Kuchen ist groß genug. Es können sich mehrere davon ernähren und es muss keiner Angst haben, zu verhungern. Die Menschen, die uns aufsuchen, brauchen das genau nicht. Diese Menschen wollen in ihren Anliegen verstanden, respektiert, wertgeschätzt werden und suchen Vertrauen. Wie können sie das bekommen, wenn durch Gesetze dieser Bereich für nur eine Berufsgruppe abgesteckt wird und rat- bzw. hilfesuchende Menschen dann gezwungen werden, in diesem Feld ihre „Berater“ zu finden. Eine Gruppe, die die rat- und hilfesuchenden Menschen dermaßen einschränken, eine freie Wahl zu treffen. Wie sieht es in dem Kontext überhaupt mit Ethik aus? Wir entwickeln uns in eine Richtung, die rückschrittlich ist und uns sehr einengt. Zuletzt soll auch noch der Aspekt der vielen EP Unternehmen berücksichtigt werden, die es schon schwer genug haben, die finanziellen und steuerlichen Hürden zu nehmen und jetzt wird ihnen auch noch ihre Existenzgrundlage entzogen. Können sich jetzt AMS Trainer/innen selbst coachen? Was ist mit den in Ausbildung befindlichen Personen? Bildung ist wichtig aber die Ausübung deiner Tätigkeit ist leider nicht möglich! Toller Slogan. Ich hoffe, dass dieses Gesetz so schnell wie es entstanden ist, und egal aus welchen Beweggründen heraus, auch wieder so schnell aufgehoben wird. Es ist dringend nötig, diese Disharmonien ins Gleichgewicht zu bringen und den Menschen ihre Entscheidungsfreiheit einzuräumen. DANKE! |
Gast |
#1282013-10-17 17:38The separation between State and Faith is a universal right. When a Christian something advices from a Biblical/spiritual/dogmatic perception, the State has no say in what we do or say. That is under the Authority of the Church. |
Gast |
#1292013-10-17 19:08sehr unseriöse Petition... nur halbe Informationen und daraus eine Hetzkampagne machen... in den letzten jahren hat es einen regelrechten boom gegeben an Sozialberufen (Coach, Mentalcoach, Berater, ...) jede x-beliebige Ausbildung darf sich schon "Berater" nennen. es ist nur im Sinne und zum Schutze der Patienten, wenn dem Wildwuchs da mal ein Riegel vorgeschoben wird. Wie soll ein unbedarfter Klient gut ausgebildete von schlecht ausgebildeten Beratern unterscheiden?? natürlich gibt es in jeder Berufsgruppe schwarze Schafe, das will ich auch gar nicht behaupten... Aber der Ausbildung zum Klinischen und Gesundheitspsychologen geht ein Hochschulstudium voraus, was heißt, das die Ausbildung absolut fundiert ist... und nach wie vor gilt: Ernährungsberatung macht der Ernährungsberater - so ein Blödsinn steht NICHT im neuen Gesetzesentwurf!! Besser informieren, bevor man so einen Blödsinn unterschreibt !! |
Gast |
#133 link zum Gesetzestext2013-10-18 11:20http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00538/index.shtml Hier wiederum ist ein Link zum Gesetzestext als PDF, und im Gesetzestext der strittige Punkt wiederum ist im Absatz 2. §13 Hier stehen alle Tätigkeiten, die der Gesundheitspsychologe ausüben darf, und allen anderen ist es verboten, in diesen Bereichen tätig zu sein. |
Gast |
#1342013-10-18 11:25Das Gesetz erscheint mir weit über das Ziel hinausgeschossen. Ich frage mich, wem hier gedient werden soll. Sind es die scharenweise aus den Univversitäten hinausgeschossenen Psychologen, die Angst haben um ihren Job, oder die Krankenkassen, verschreibungswütig und anscheinend zahlungswillig? Menschen die eine Ausbildung als Lebens- und Sozialberater machen und diesen Job auch ausführen, haben viel Geld und Zeit dafür investiert. Es sind Menschen, die diesen Job machen wollen und nicht, weil das Studium gerade gepasst hat. Für mich zählt die Lebenskompetenz eines Menschen mind. so viel, wie die dazu entsprechende Ausbildung. Und davon haben gerade diese Berater eine Menge von beidem. Dieses Gesetz gleicht einer Entmündigung des Bürgers. Denn das Gesetz hat zur Folge, dass ich entweder vorher zum Arzt muss, um mir die Beratung oder was auch ímmer verschreiben zu lassen, um in der Folge von der Kasse einen Teil rückerstattet zu bekommen. Oder ich nehme die volle Bezahlung in Kauf (weil vielleicht auch nicht verschreibungsfähig), somit erspare ich mir einen Weg. Ein weiterer Faktor ist, ich bin nicht mehr anonym. Ich bin Patient. Somit ist der gläserne Mensch nicht mehr weit. Das System wird dann in Kürze wissen, wann ich wo und warum gewesen bin. Denn für manche sind gewisse Informationen ziemlich lukrativ, wie kürzlich der Datenverkauf, ausgehend von Apotheken, gezeigt hat. Ist das vielleicht der Hauptgrund? |
Gast |
#1352013-10-18 14:30Die Schlinge zieht sich immer weiter zu! Freiheit ADE in vielen Bereichen. Ich wundere mich immer wieder, wie brav unsere Bürger sind und sich jeden Wahnsinn vorschreiben zu lassen. BSP. Glühbirnenersatz ist total giftig! |
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2013-10-18 14:37- Date of removal: 2013-10-18
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#1372013-10-18 15:02ich habe viele qualifizierte Ausbildungen gemacht - die Ausbildung zum Lebens-und Sozialberater ist die beste und qualifizierteste, methodische Ausbildung ,bei der es möglich ist, zur Freude und zum Wohle der Klienten in relativ kurzer Zeit gemeinsam die beste Lösung für deren Probleme zu finden. Auch die erwähnten Berufsgruppen leisten ganz wichtige , unverzichtbare , wertvolle Arbeit in der Begleitung von Menschen bei physischen und psychischen Problemen ,sodass dur ch ein Berufsverbot katastrophale Auswirkungen für die Bevölkerung zu erwarten sind. |
Gast |
#1382013-10-18 16:38Okay, ich hab mal ein wenig recherchiert....
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Gast |
#1402013-10-18 18:45Habe das gefühl, dass wir durch einschüchterung und ausbeutung in eine versteckte diktatur geführt werden sollen, weil uns jegliche eigenverantwortung durch bürokratie und immer mehr fadenscheinige gesetzte genommen wird. Finde es traurig, dass es im grunde immer nur um macht und geld geht :-( anstatt um wahren bedürfnisse der Menschen !!! |
Gast |
#141 Re:2013-10-19 06:31Da merkt man wiedermal, dass es Leute gibt, die einfach keine Ahnung haben. Oder vielleicht ist diese Aussage von jemandem, der sich eine LSB-Ausbildung nicht leisten kann - die man sich natürlich NICHT an jeder Straßenecke kaufen kann, sondern die teuer und zeitaufwändig ist. Aber das ist Österreich: das Maul aufreißen und eigentlich keine Ahnung haben! Typisch! |
Gast |
#142 Re:2013-10-19 06:36#23: - In Österreich gibts keine Wahlfreiheit! Die Unmündigkeit schreitet hier voran, das merkt man schon allein daran, dass die Politik einem in Zukunft sogar die Gesundheitsvorsorge vorschreiben will. Wehrt euch! Wann kommt endlich mal ein Vorstand! Aber ihr hockt alle nur faul auf dem Sofa und lasst das über euch ergehen. Und jetzt haben wir bald wieder die selbe bescheuerte Regierung wie vorher!!! Eine echte Katastrophe ...
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Gast |
#143 Re:2013-10-19 06:59siehe Kommentar 133, im Paragraph 13 des Gesetzes steht z.b Ernaehrung dezitiert als Fachbereich der Gesundheitspsychologen aufgefuehrt, und dass allen anderen Berufsgruppen die Ausuebung der aufgefuehrten Taetigkeiten VERBOTEN ist |
Gast |
#144 Hier der strittige Gesetzestext im Wortlaut2013-10-19 07:04Berufsumschreibung der Gesundheitspsychologie § 13. (1) Die Berufsausübung der Gesundheitspsychologie umfasst jene Aufgaben, die auf Grundlage der psychologischen Wissenschaft sowie des Erwerbs der fachlichen Kompetenz im Sinne dieses Bundesgesetzes mit der Förderung, Erhaltung und Wiedererlangung von physischer und psychischer Gesundheit zusammenhängen, mit den verschiedenen Aspekten gesundheitsbezogenen Verhaltens einzelner Personen und Gruppen und mit allen Maßnahmen, die der Verbesserung der Rahmenbedingungen von Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung und der Verbesserung des Systems gesundheitlicher Versorgung dienen. (2) Der den Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen vorbehaltene Tätigkeitsbereich umfasst 1. die gesundheitspsychologische Diagnostik von Einzelpersonen aller Altersstufen und von Gruppen, insbesondere in Bezug auf die verschiedenen Aspekte des Gesundheitsverhaltens und dessen Bedingungen sowie 2. die Erstellung von gesundheitspsychologischen Befunden und Stellungnahmen insbesondere in Bezug auf gesundheitsbezogenes Risikoverhalten und dessen Bedingungen, gesundheitsbezogene Ressourcen sowie die Erstattung von gesundheitspsychologischen Gutachten. (3) Darüber hinaus umfasst der Tätigkeitsbereich der Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen insbesondere 1. die gesundheitspsychologische Behandlung von Einzelpersonen, Paaren und Gruppen in Bezug auf Gesundheitsverhalten, insbesondere im Hinblick auf gesundheitsbezogenes Risikoverhalten wie Ernährung, Bewegung, Rauchen, 2. die gesundheitspsychologische Beratung von Einzelpersonen, Paaren und Gruppen in Bezug auf die Förderung, Aufrechterhaltung und Wiederherstellung psychischer und physischer Gesundheit sowie die Vermeidung von Gesundheitsrisiken unter Berücksichtigung der Lebens-, Freizeit- und Arbeitswelt, 3. die Analyse und die Beratung von Organisationen, Institutionen und Systemen in Bezug auf gesundheitsbezogene Rahmenbedingungen und Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsförderung, Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation, 4. die Entwicklung, Durchführung und Evaluation von gesundheitspsychologischen Maßnahmen und Projekten im Bereich der Gesundheitsförderung in den Handlungsfeldern Partnerschaft, Arbeitsplatz, Schule, soziales Wohnumfeld und Krankenanstalt sowie 5. die Forschungs- und Lehrtätigkeit im Bereich der Gesundheitspsychologie. (4) Die Ausübung der gesundheitspsychologischen Tätigkeiten gemäß Abs. 2 und die berufsmäßige Ausübung der Tätigkeiten gemäß Abs. 3 ist den Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen vorbehalten. (5) Personen, die nicht zur Berufsausübung der Gesundheitspsychologie berechtigt sind, ist die Ausübung von Tätigkeiten gemäß Abs. 2 und die berufsmäßige Ausübung der Tätigkeiten gemäß Abs. 3 verboten |
Gast |
#1452013-10-19 08:24der initator ist arzt & psychotherapeut, und gehört somit auch jenen berufsgruppen an, die gerade in den letzten wochen doch sehr gegen psychologInnen agiert haben (berufspolitisch motiviert, nicht um der patientenInnen willen leider), was mehr als schade ist. es werden dinge behauptet und dargestellt, die so einfach nicht stimmen. und gerade ihr als professionelle übernimmt solche unwahrheiten unreflektiert und unkritisch, und kämpft dagegen an. es wird verzerrt, gefiltert, projiziert usw. und die profis scheinen es selbst nicht mehr zu merken. kann es so was geben? es scheint so. psychologen wird u.a. unethisches, politisch lobbyistisches verhalten vorgeworfen, die realität ist davon doch ein stück empfernt. und daraus entsteht nun eine hetzkampagne, die eigentlich beschämend ist.
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2013-10-19 08:29- Date of removal: 2013-10-19
- Entfernungsgrund:
Gast |
#1482013-10-20 06:20Ich arbeite seit 15 Jahren in meiner Praxis. Habe unendlich vielen meiner Klienten helfen können und habe vor noch vielen viele Jahre zu helfen mit ihren Leben besser klar zu kommen. Das ist die eine Seite, die andere ist, dass ich viel Geld und Enthusiasmus in meine Ausbildung und meine Weiterbildungen investiert habe und das kann nicht umsonst gewesen sein. Abgesehen von meinen Klienten, arbeite ich auch in der Ausbildung als Referenin, leite Lehr- Grupensupervisionen und Selbsterfahrungsgruppen. Wie kann ein Gesetz plötzlich entstehen, dass mir meine gesamte Existenzgrundlage nimmt? |
Gast |
#1492013-10-20 09:18Schlimm!!!!!!!!!!!wenn man nicht mal mehr als Patient sich den Menschen aussuchen darf, der einen vielleicht helfen kann und unser Gesundheitswesen eh nicht mal an Psychologen bezahlt. |
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