Petition gegen das Psychologengesetz 2013
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#226 Re: Re: Re:2013-10-24 13:45Eben. man war seit längerer Zeit schonm - mit r"röhrenfüörmiger Gesichtsfeldeiengung" und Alleinqualifikationsanspruch in den Medien präsent. |
Gast |
#227 Re:2013-10-24 13:56Nanana, da haben viele nicht die zeitungen durchgesehen, Frau Konrad hat schon lange sehr aggressiv und sehr einseitig für ihre SAche fordernd geworben. Da hätte man schon viel früher die alarmglocken läuten lassen müssen. |
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#228 Re: ALPHABET2013-10-24 14:38Dem muss ich widersprechen. Das Ganze hatten wir schon einmal beim "Psychotherapiegesetz" - rechtzeitig werden hiwer taxativ die Berufsgruppen Arzt, Musiktherapeut, Psychotherapeut ausgenommen - alle anderen Berufsgruppen - alle andeen in diesem Bereich verantwortungsbewusst Tätige (!!) schon ! - " der vorbehaltene Tätigkeitsbereich umfasst - - " Alles weitere ist dann Sache ders Durchjudizierens beziehungsweise der Interpretation von § 13 (1) 2. - 5.
Da hat Konrad - in ihren Auftritten in Presse und FS - die vn ihr vertretene Berufsgruppe ganz einfach als alleine befähigt dargestellt und deis jetzt gesetzlich festgelegt bekommen. |
Gast |
#229 Re: Re: Re: Re:2013-10-24 14:43Bitte elsen Sie genau § 13 (2) : - vorbehaltetne Tätigkeitsberteich - und interpretiueren Sie mir, wer aller - ausser den durch das Gesetz jetzt Privilegierten sowie den taxativ aufgezählten, glücklicherqweise schon Etablierten - jetzt mit allen möglichen Schikanen rechnen muss.
Was dann als "berufsmässig" anzusehen ist, - (3) loc.cit. kann man ja dann auch noch durchjudizieren. |
Gast |
#230 Re:2013-10-24 14:49Ich lese den Gesetzestext und finde : " vorbehalten - " (ausgenommen sind taxativ die Ärzte, Musiktzherapeuten, P?sycxhotherapeuten)
Da braucht es keine Supervision, dieses Vorgehen ist nicht erst- und einmalig; die Proponentin war - bar jeder Selbstkritik und abr jedes Wissens um das, was bisher in den von ihr für die Ihren reklamierten Bereich schon geschah und geschieht - ja lange genug medienpräsent.
CAvenat consules - nun diese haben eben leider geschlafen - |
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2013-10-24 15:58- Date of removal: 2013-10-24
- Entfernungsgrund:
Gast |
#2322013-10-24 17:21Bin selbst Lebensberaterin Lebensberaterinnen auf vielen Gebieten verlieren ihren Job und ihr Einkommen und ihre Wertschätzung |
Gast |
#2332013-10-24 21:17Macht der Psychologe dann auch Leistungsdiagnostik und erstellt Trainingspläne???
Davon hat er nämlich mit seiner Ausbildung überhaupt keine Ahnung! |
Gast |
#2342013-10-25 03:37Es ist wirklich traurig, dass Menschen die im Sinne "Dienst zum Wohl des Menschen" nicht an einem Strang ziehen. Es gibt so viel Arbeit zu tun!!! Ein Schulterschluss ALLER brächte viel mehr. Brotneid hat nie zu Verbesserung geführt. Dies müssten doch die Gesundheitspsychologen wissen..... |
Gast |
#2362013-10-25 05:55Gesundheit ist wichtig, Prävention ist wichtig und sie muß für ALLE leistbar sein. |
Gast |
#2372013-10-25 07:12Mich würde interessieren, wer genau wie dahintersteckt, dass das passieren konnte!! |
stein der weisen |
#238 BITTE BITTE BITTE ...2013-10-25 09:23... einmal kurz durchatmen und nachdenken. Die Ausbildungsdauer für die Psychologen verdoppelt sich durch das neue Gesetz, und ich glaube es kommt zu einer Verknappung des Gutes "Psychologe" - d.h. der Bedarf an LSB wird dadurch zwangsweise steigen müssen. Wer soll denn die Arbeit machen, wenn keiner mehr da ist? Sind wir doch gemeinsam SCHLAU, und unterstützen dieses Gesetz -> es wird in 5-10 Jahren keinen Nachwuchs an Psychologen geben. Die haben sich doch selbst ein EI gelegt. ... |
Gast |
#239 Re:2013-10-25 09:44OK, wie soll dann der Auszug aus dem Gesetz verstanden werden: 2. Abschnitt Gesundheitspsychologie Berufsumschreibung der Gesundheitspsychologie § 13. (1) Die Berufsausübung der Gesundheitspsychologie umfasst jene Aufgaben, die auf Grundlage der psychologischen Wissenschaft sowie des Erwerbs der fachlichen Kompetenz im Sinne dieses Bundesgesetzes mit der Förderung, Erhaltung und Wiedererlangung von physischer und psychischer Gesundheit zusammenhängen, mit den verschiedenen Aspekten gesundheitsbezogenen Verhaltens einzelner Personen und Gruppen und mit allen Maßnahmen, die der Verbesserung der Rahmenbedingungen von Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung und der Verbesserung des Systems gesundheitlicher Versorgung dienen. (2) Der den Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen vorbehaltene Tätigkeitsbereich umfasst 1. die gesundheitspsychologische Diagnostik von Einzelpersonen aller Altersstufen und von Gruppen, insbesondere in Bezug auf die verschiedenen Aspekte des Gesundheitsverhaltens und dessen Bedingungen sowie 2. die Erstellung von gesundheitspsychologischen Befunden und Stellungnahmen insbesondere in Bezug auf gesundheitsbezogenes Risikoverhalten und dessen Bedingungen, gesundheitsbezogene Ressourcen sowie die Erstattung von gesundheitspsychologischen Gutachten. (3) Darüber hinaus umfasst der Tätigkeitsbereich der Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen insbesondere 1. die gesundheitspsychologische Behandlung von Einzelpersonen, Paaren und Gruppen in Bezug auf Gesundheitsverhalten, insbesondere im Hinblick auf gesundheitsbezogenes Risikoverhalten wie Ernährung, Bewegung, Rauchen, 2. die gesundheitspsychologische Beratung von Einzelpersonen, Paaren und Gruppen in Bezug auf die Förderung, Aufrechterhaltung und Wiederherstellung psychischer und physischer Gesundheit sowie die Vermeidung von Gesundheitsrisiken unter Berücksichtigung der Lebens-, Freizeit- und Arbeitswelt, 3. die Analyse und die Beratung von Organisationen, Institutionen und Systemen in Bezug auf gesundheitsbezogene Rahmenbedingungen und Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsförderung, Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation, 4. die Entwicklung, Durchführung und Evaluation von gesundheitspsychologischen Maßnahmen und Projekten im Bereich der Gesundheitsförderung in den Handlungsfeldern Partnerschaft, Arbeitsplatz, Schule, soziales Wohnumfeld und Krankenanstalt sowie 5. die Forschungs- und Lehrtätigkeit im Bereich der Gesundheitspsychologie. (4) Die Ausübung der gesundheitspsychologischen Tätigkeiten gemäß Abs. 2 und die berufsmäßige Ausübung der Tätigkeiten gemäß Abs. 3 ist den Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen vorbehalten. (5) Personen, die nicht zur Berufsausübung der Gesundheitspsychologie berechtigt sind, ist die Ausübung von Tätigkeiten gemäß Abs. 2 und die berufsmäßige Ausübung der Tätigkeiten gemäß Abs. 3 verboten. 538ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Gesetzestext 9 von 28 Ich bitte um Erklärung, wie z.B. Punkt 5 falsch/richtig verstanden werden kann/soll????????????????? |
Gast |
#2402013-10-25 09:49ach was regen wir uns den auf - es geht doch nur um das wort "gesundheitspsychologisch" - wir beraten doch ja ganz anders. ehrlich als lsb, weiß ich gar nicht was gesundheitspsychologisch ist - ist mir auch egal, ich berate sowie ich es gelernt habe, da kann mir nichts passieren. ich finde das diskussionsniveau hier entspricht fast dem, was man bestimmten wählerschaftskreisen nachsagt (und damit meine ich nicht rot, schwarz, grün, pink). |
Gast |
#241 Re: Re:2013-10-25 09:52ganz einfach. genau lesen: es steht ja überall "gesundheitspsychologisch" davor - nicht die "Lebens- und sozialberatungs Diagnostik" ...
Augen auf - Ohren auf - Helmi ist da ... |
Gast |
#242 Re: Re: Re:2013-10-25 10:23Eigentlich verstehe ich und viele andere es so: Das neue Gesetz schreibt vor, dass in Zukunft gesundheitspräventive Beratung in der Lebens-, Arbeits- und Freizeitwelt in der Bewegung, Ernährung und Rauchen, nur mehr von Gesundheitspsychologen durchgeführt werden dürfen. Dies gilt für die Einzel- Paarberatung und Beratung von Institutionen. |
Gast |
#243 Re:2013-10-25 10:42Psychologie ist die Lehre von der Seele. Als LSB beschäftigen wir uns sehr wohl auch mit diesem Bereich! Wir sind verpflichtet, Menschen, die seelisch krank sind, an die dafür vorgesehene Berufsgruppe weiter zu verweisen. Aber wenn es um Prävention geht, arbeiten wir auch in Bezug auf das seelische Befinden. Da handelt es sich um Prävention und das steht mit diesem neuen Gesetz ganz klar den Gesundheitspsychologen zu!! |
Gast |
#244 Re: Re:2013-10-25 11:49Psychologie ist eine empirische Wissenschaft. Sie beschreibt und erklärt das Erleben und Verhalten des Menschen, seine Entwicklung im Laufe des Lebens und alle dafür maßgeblichen inneren und äußeren Ursachen und Bedingungen. Sorry - aber davon verstehen LSB nun wirklich nix. Warum nichts? weil es eine Wissenschaft ist. Wo wird Wissenschaft gelehrt an einer Universität ... Wo wird LSB gelernt? ... manche hier im Forum meinen an der Straßenecke ... - dem ist sicherlich nicht so; aber in keiner mir bekannten LSB Ausbildung wird Wissenschaft gelehrt. |
Gast |
#245 Re: Re: Re: Re:2013-10-25 11:53Genau dass ist das Problem, ... - jeder ließt und versteht was er verstehen möchte. Wenn das Wort "gesundheitspsychologisch" nicht vor jeder einzelnen Tätigkeit stehen würde - dann würde ich sofort die Petition unterschreiben und den Unmut teilen - dem ist aber nicht so. Im Ausbildungslehrgang zum LSB kam bei mir nichts gesundheitspsychologisches vor. Sorry, aber den Hut möchte ich mir auch nicht anziehen. Grüße an die DeutschlehrerInnen dieses Landes
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Gast |
#246 Re:2013-10-25 11:56endlich mal ein vernünftiger LSB - danke; ich schäme mich etwas für meine KollegInnen hier für die ausuffernde Polemik. Das tut unserem Berufsstand nichts gutes. Liebe PsychologInnen und andere wertevolle Gesundheitsgruppen in diesem Land - wir (LSB) möchten gerne auch weiterhin wie bisher mit Euch uns um das Wohl der Mitmenschen kümmern. Bitte seht dieses Forum nicht als repräsentativ für uns LSB an. Es gibt auch anders denkende. |
Gast |
#247 Re:2013-10-25 11:59was ist den ein Humanenergetiker bitte schön? Welche Lobby hat den diesen Berufsstand in die Weltgerufen? |
Gast |
#248 Re: Re:2013-10-25 12:19Danke, freue mich (Klinischer Psychologe, Gesundheitspsychologe) sehr über Ihren Beitrag. Und ich denke es geht uns PsychologInnen nicht anders. Wir haben doch kein Interesse daran, den anderen die "Arbeit wegzunehmen" oder gar zu "zerstören". Fragen Sie mal PsychologInnen selbst, jeder wird Ihnen die gleiche Antwort geben. Ich sehe die Leute hier eh nicht repräsentiv, muß aber sagen, daß es teils schon erschreckend ist, was ein paar Professionisten von sich geben. Und zu Sportwissenschaftler, Energethiker usw., etwa Trainingsprogramme erstellen, das haben GesundheitspsychologInnen nicht gelernt, und das werden Sie auch nie machen. Es geht um Psychologie, daher um Motivation, Einstellung, Verhaltensänderung, Stressbewältigung, Verhaltenskontrolle usw. Das haben sie gelernt, und das tun sie auch beruflich. Und den Menschen energetisch auszugleichen (mit Kinesiologie, APM usw.), und Heilungsprozesse so zu fördern und Selbstheilungskräfte zu stärken, das können GP genauso wenig. Das werden sie also auch nicht übernehmen. Sind nur Beispiele, aber geh wirklich davon aus, daß Ihr Euch keine Sorgen machen braucht. Über eines wundere ich mich allerdings doch ein wenig, habe mir die FB-Seite vom Bundesvorstand (sagt man das so bei den LSB?) Andreas Herz angesehen. Kein Betrag oder Kommentar in der Zeit de Begutachtung & öffentl. Diskussion PG 2013 (Juni, Juli). Frage sie hier schon erlaubt: Warum haben die LSB nicht schon im Mai/Juni was gesagt? Soll kein Angriff sein, nur würds mich interessieren, warum sie so lange mit Bedenken, die dann so heftig ausfallen, zurückgehalten haben? Wenn das PG doch relevant ist für LSB, wundert mich die unglaublich späte Reaktion.
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2013-10-25 12:32- Date of removal: 2013-10-25
- Entfernungsgrund:
Gast |
#2502013-10-25 20:30Jeder der im Dienste des Menschen seinen Beruf ausübt, sollte mit den anderen Berufsgruppen einen Schulterschluss machen. Nur wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen, werden wir vielen Menschen dabei behilflich sein dürfen ihre Lebensqualität zu erhöhe. Aktionen wie diese neue Psychologiegesetzt 2013 sind ein Armutszeugnis und Zeichen eines geringen Selbstwertes. Berufe wie Dipl. Lebens- und Sozialberater unterliegen einer langen Ausbildung mit ausgiebigen Praktikum und unterliegen einer strengen Gewerbeordnung! Wozu dieser Brotneid! |
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